M. In der Folge reichte die Rekurrentin verschiedene Akten nach (insbesondere einen Mietvertrag vom 27. August 2019, das Ehescheidungsurteil des Grundgerichtes in V.___, Serbien, vom 3. Oktober 2019, die Nichtanhandnahmeverfügung des Untersuchungsamtes W.___ vom 8. Oktober 2019 betreffend rechtswidriger Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, einen Arbeitsvertrag für Hauswartung vom 29. Juni 2020 [