K. Mit Verfügung vom 22. August 2019 wurde der Rekurs von B.___ (RDRM.2020.87) abgeschrieben, weil eine rechtzeitige Bezahlung des Kostenvorschusses unterblieben war. Die hiegegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 4. September 2019 zufolge Rückzugs abgeschrieben (B 2019/174).