J. Mit Schreiben vom 17. Juni 2019 wurde der Rechtsvertreter eingeladen, für die beiden Rekursverfahren insgesamt einen Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'000.– zu bezahlen. Hierauf beantragte A.___, dass von der Erhebung eines Kostenvorschusses von ihr und ihrem Ehemann zusammen abzusehen und sie separat zur Leistung eines Kostenvorschusses aufzufordern sei.