Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der abweisende Entscheid des Sicher- heits- und Justizdepartementes vom 12. April 2018 ausschliesslich mit ihrer finanziellen Situation begründet worden sei. Nachdem die Ehefrau seit Mai 2018 eine Festanstellung und der Ehemann erfolgreich eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgebaut habe, sei ein Abbau der Schulden möglich, was bereits erfolgte Zahlungen an das Betreibungsamt belegten.