F. Mit Verfügung vom 25. Januar 2019 trat das Migrationsamt auf das Wiedererwägungsgesuch nicht ein und forderte die Eheleute auf, die Schweiz innert 30 Tagen zu verlassen, was unangefochten blieb. Auf Gesuch wurde die Ausreisefrist erstreckt bis 31. März 2019. Ein weiteres Fristerstreckungsgesuch wurde nicht mehr bewilligt.