rungsbeschwerde einreichen, weil die Behandlung des Wiedererwägungsgesuchs verzögert werde. Nachdem das Migrationsamt die Prüfung des Gesuchs an die Hand genommen und die angesetzte Ausreisefrist aufgehoben hatte sowie der im Beschwerdeverfahren verlangte Kostenvorschuss nicht bezahlt worden war, wurde die Beschwerde mit Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartementes vom 19. November 2018 abgeschrieben (RDRM.2018.153).