D. Mit Schreiben vom 26. September 2018 forderte das Migrationsamt die Ehegatten auf, die Schweiz bis 17. Oktober 2018 zu verlassen, worauf sie am 12. Oktober 2018, vertreten durch Rechtsanwalt E.___, beim Migrationsamt ein Gesuch um Wiedererwägung des Widerrufs der Niederlassungsbewilligung bzw. der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einreichten.