C. Im Januar 2014 übermittelte das Verwaltungsgericht dem Sicherheitsund Justizdepartement Schreiben von A.___ und B.___. Diese wurden als Wiedererwägungsgesuche behandelt und mit Entscheid vom 11. April 2018 abgewiesen (RDRM.2014.9). Die hiegegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 10. August 2018 wegen Nichtleistens des Kostenvorschusses abgeschrieben (B 2018/110).