Mit Verfügungen vom 5. Juni 2012 widerrief das Migrationsamt die Niederlassungsbewilligung von B.___ und verweigerte die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von A.___, weil die Ehegatten in strafrechtlicher (v.a. Ehemann) und finanzieller (32 offene Verlustscheine im Betrag von Fr. 62'210.20 gegen die Ehefrau, 63 offene Verlustscheine im Umfang von Fr. 181'464.40 gegen den Ehemann [Stand: 25. Oktober 2011]) Hinsicht zu Klagen Anlass gegeben hatten.