Aus den im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beigezogenen Strafakten ist zudem ersichtlich, dass die Jugendanwältin der Staatsanwaltschaft Y.___ die damals 17-jährige Beschwerdeführerin mit Strafbefehl vom 7. Dezember 2017 des mehrfachen Betrugs, des Betrugsversuchs und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und sie zu einem Freiheitsentzug von zehn Tagen verurteilt hat. Der Vollzug des Freiheitsentzugs wurde unter Ansetzung einer Probezeit von einem Jahr aufgeschoben.