Aus den im Rahmen des Beschwerdeverfahrens beigezogenen Strafakten ist zudem ersichtlich, dass die Jugendanwältin der Staatsanwaltschaft Y.___ die damals 17-jährige Beschwerdeführerin mit Strafbefehl vom 7. Dezember 2017 des mehrfachen Betrugs, des Betrugsversuchs und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und sie zu einem Freiheitsentzug von zehn Tagen verurteilt hat.