SR 142.201]). Unter Vorbehalt des Ordre public können sie sich auf das FZA berufen, um in die Schweiz einzureisen und sich dort aufzuhalten; die alleinige Voraussetzung dafür ist, dass sie einen gültigen nationalen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte besitzen. Es können ihnen keine weiteren Formalitäten auferlegt werden, beispielsweise, dass sie ausreichende finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt nachweisen müssen. Sie haben keinen Rechts-