G. Mit Schreiben vom 8. März 2021 forderte das Sicherheits- und Justizdepartement A.___ unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, bis 8. Juni 2021 eine Zustelladresse in der Schweiz oder einen Vertreter mit Wohnoder Geschäftssitz in der Schweiz zu bezeichnen. Dieses Schreiben wurde ihr rechtshilfeweise zugestellt. A.___ kam der Aufforderung nicht nach. Erwägungen