um Einsicht in die Akten des Strafverfahrens betreffend A.___. Es ergab sich, dass die Jugendanwältin der Staatsanwaltschaft Y.___ A.___ mit Strafbefehl vom 7. Dezember 2017 des mehrfachen Betrugs, des Betrugsversuchs und der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu einem Freiheitsentzug von zehn Tagen, mit Gewährung des bedingten Freiheitsentzugs unter Ansetzung einer Probezeit von einem Jahr, verurteilt hatte.