_ stelle wegen eines angeblichen «mehrfachen Betrugs» eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die internationalen Beziehungen der Schweiz dar, gründe mithin auf einem noch nicht rechtskräftig beurteilten Sachverhalt. Es könne nicht angehen, sich unbesehen einzig auf einen nicht rechtskräftigen Entscheid abzustützen, ohne diesen bzw. den zugrundeliegenden Sachverhalt zu prüfen. Dies würde den Untersuchungsgrundsatz nach Art. 12 Abs. 1 des