Es wurde beantragt, die angefochtene Verfügung sei vollumfänglich aufzuheben und A.___ nicht aus der Schweiz wegzuweisen. Eventualiter sei die Verfügung vollumfänglich aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an das Migrationsamt zurückzuweisen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen geltend gemacht, die angefochtene Verfügung sei vollkommen unverhältnismässig. Der Strafbefehl vom 5. April 2019 sei A.___