1. Der Rekurs von A.___, Z.___, wird gutgeheissen und die Verfügung der Vorinstanz vom 23. Mai 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur umfassenden Interessenabwägung und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 2'000.‒ wird der Vorinstanz auferlegt. Auf die Erhebung wird verzichtet. Der von A.___ in Höhe von Fr. 1'000.– geleistete Kostenvorschuss wird ihm zurückerstattet.