Im Sinn der Vermeidung einer Sanierungsbedürftigkeit der F.___strasse kann ebensowenig ein öffentliches Interesse zum Schutz der Strasse erkannt werden. Die F.___strasse wird nach eigenen Angaben der Vorinstanz nur vom Rekurrenten und rein landwirtschaftlich, mitunter nicht in hohem Masse beansprucht (act. 1, Beilage 4.3, Seite 3).