Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 6/9 werde heute einzig durch den Rekurrenten als Eigentümer des Grundstücks Nr. 0000 für die Bewirtschaftung seiner landwirtschaftlichen Flächen genutzt. Die klassierte Fläche sei nur 2 bis 2.3 Meter und für landwirtschaftliche Fahrzeuge damit zu schmal. Die Zufahrt zu dessen Liegenschaft sei über die G.___strasse und die E.___strasse weiterhin gewährleistet.