G. Mit Eingabe vom 3. Juli 2019 reichte A.___, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. Markus Heer eine Stellungnahme zur Vernehmlassung ein und führte im Wesentlichen aus (act. 8):  dass das Grundstück Nr. 0000 in westöstlicher Richtung vom E.___bach durchquert werde und der südliche Teil insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen nur über die F.___strasse erreichbar sei;