E. Am 10. April 2019 wurde A.___, auch im vorliegenden Verfahren vertreten durch lic.iur. Markus Heer, Rechtsanwalt, Flawil, vom SJD Gelegenheit gegeben, die als Rekurseingabe zu betrachtende Einsprache vom 20. Juni 2018 ergänzend zu begründen (act. 2). Hierauf wurde stillschweigend verzichtet.