fristgerecht Einsprache beim Gemeinderat und beantragte den Verzicht auf die Umklassierung, eventualiter die Ergänzung der Verkehrsanordnung mit der Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftlicher Verkehr gestattet". Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus (act. 1, Beilage 4.8): – dass er die Strasse F.___strasse für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Parzelle Nr. 0000 als Zu- und Wegfahrt sehr oft benötige;