Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/9 die E.___strasse gewährleistet. Es bestehe kein öffentliches Interesse am Erhalt der Klassierung als Gemeindestrasse 3. Klasse, zumal keine Strasse erstellt werde. Mit der Umklassierung seien keine baulichen Massnahmen verbunden.