Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes D-6622/2019 vom 14. Oktober 2020 würden gestützt auf eine Reihe von Berichten und Studien die spezifischen Risiken bestätigt, denen alleinstehende Frauen bei einer Rückkehr nach Äthiopien unterlägen. Jene Begründungskette treffe auch für sie zu: