E. Am 28. November 2019 reichte die Rekurrentin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes E-451/2017 vom 20. August 2019 nach, welches einen vergleichbaren Fall betreffe. Danach sei der Vollzug einer Wegweisung ins Herkunftsland unzumutbar, wenn eine konkrete Gefährdung einer Person unter anderem aufgrund einer medizinischen Notlage vorliege.