Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 2/8 C. Gegen diese Verfügung erhob A.___, weiterhin vertreten durch G.___, SPAZ, am 30. September 2019 Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement mit dem sinngemässen Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und das Gesuch um Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung dem SEM zur Zustimmung zu unterbreiten.