Auf die hiegegen erhobene Beschwerde trat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. April 2012 nicht ein. Dieses Urteil erwuchs in Rechtskraft. A.___ blieb nach Ablauf der hierauf angesetzten Ausreisefrist in der Schweiz. A.___ wurde in der Schweiz wegen rechtswidrigen Aufenthalts wie folgt verurteilt: