2. Die A.___AG, die B.___AG, die C.___AG, die D.___AG, die E.___AG und die F.___AG bezahlen die Entscheidgebühr von Fr. 1'500.‒. Diese wird mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Das Begehren der A.___AG, der B.___AG, der C.___AG, der D.___AG, der E.___AG und der F.___AG um ausseramtliche Entschädigung wird abgewiesen.