Damit werde die Verkehrssicherheit im Bereich des Knotens J.___-Strasse / G.___-Strasse / H.___strasse erhöht und der Verkehr bei den rund 20 Meter entfernt voneinander liegenden Bushaltestellen M.___ beruhigt. Auch diese Zielsetzungen der Vorinstanz sind vorliegend nicht zu beanstanden.