Die Vorinstanz erwägt zu dieser Verkehrsanordnung, dass mit ihr und der zusätzlichen baulichen Massnahme der Mittelrinne Überholmanöver von an der Haltestelle M.___ wartenden Bussen durch Motorfahrzeuge verhindert werde. Damit werde die Verkehrssicherheit im Bereich des Knotens J.___-Strasse / G.___-Strasse / H.___strasse erhöht und der Verkehr bei den rund 20 Meter entfernt voneinander liegenden Bushaltestellen M.___ beruhigt.