Aufgrund der fahrbahnparallelen Anordnung werden die Zu- und Wegfahrten mit der Verkehrsanordnung im Vergleich zur derzeitigen Situation jedoch grundsätzlich vorwärts und damit künftig zügiger erfolgen können. Nach Auffassung des kantonalen Tiefbauamtes anlässlich des Augenscheins ist die Breite in der Fahrbahngasse zwischen den Parkplätzen "in Ordnung" (act. 28, Seiten 5 und 7).