Einschränkungen bei der Zuund Wegfahrt ergeben sich höchstens im Rahmen von kürzeren Wartezeiten wegen Parkmanövern, welche sich auch bislang ergeben haben. Aufgrund der fahrbahnparallelen Anordnung werden die Zu- und Wegfahrten mit der Verkehrsanordnung im Vergleich zur derzeitigen Situation jedoch grundsätzlich vorwärts und damit künftig zügiger erfolgen können.