Die An- und Ablieferung von Waren zugunsten der Liegenschaften bzw. Geschäfte an der G.___- Strasse 42 ist sodann weiterhin möglich. Einschränkungen bei der Zuund Wegfahrt ergeben sich höchstens im Rahmen von kürzeren Wartezeiten wegen Parkmanövern, welche sich auch bislang ergeben haben.