Durch eine mit der Verkehrsanordnung ermöglichte, vorwärts zu erfolgende An- und Wegfahrt von Motorfahrzeugen, können die Fahrmanöver vor den Parkplätzen an der G.___-Strasse 42 verkehrssicher erfolgen, weshalb die Verkehrsanordnung im öffentlichen Interesse liegt. Kommt hinzu, dass es sich bei der G.___-Strasse nach übereinstimmenden Auffassungen des Verwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtes in ihren Entscheiden vom 6. Oktober 2018 bzw. vom 20. Mai 2019 zur ver-