Im Bereich vor den erwähnten Parkplätzen verläuft eine Strassenquerung für Zufussgehende, weshalb Rückwärtsfahrten aus den Parkfeldern und die entsprechenden Fahrmanöver ohne die Verkehrsanordnung zunächst über das Trottoir und hiernach direkt auf die Strassenquerung erfolgen würden. Diese Gefährdungen des rollenden Verkehrs auf der G.___-Strasse sowie von Zufussgehenden auf dem Trottoir und der Strassenquerung sind aus Sicherheitsüberlegungen zwingend zu ver-