dere Beschränkungen oder Anordnungen erlassen können sowie insbesondere in Wohnquartieren das Parkieren besonders geregelt werden kann. Das Signal "Überholen verboten" (2.44) untersagt nach Art. 26 SSV den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.