Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartementes SG 6/15 3. Die Rekurrentinnen machen eine Verletzung der Koordinationspflicht nach Art. 25a RPG geltend und bringen vor, dass es gerechtfertigt und notwendig gewesen wäre, das Strassenprojekt und die vorliegend angefochtene Verkehrsanordnung zusammen mit der Tempo-30-Zone vom 13. Mai 2014 aufzulegen und diese miteinander zu koordinieren.