2. Gegenstand des vorliegenden Rekursverfahrens bildet die Aufhebung von zwei öffentlichen, weiss bewirtschafteten Parkplätzen an der G.___- Strasse 42 und die Anordnung des Signals 2.44 "Überholen verboten" beidseits an der J.___-Strasse und G.___-Strasse, Abschnitt J.___- Strasse 2 bis L.___weg. Der laut erwähntem Signalisations- und Markierungsplan entfernte Fussgängerstreifen zwischen dem Café M.___ und der Station N.___ unterliegt als blosse Markierungsänderung nach