27.1, B 2) – neu parallel zur G.___-Strasse angeordneten Parkplätze vor den Liegenschaften G.___-Strasse 39 und 42 sowie im Bereich zwischen den Liegenschaften G.___-Strasse 43 und 49 liegen als (bauliche) Massnahme des erwähnten Strassenprojekts (Geschäfts-Nr. 20-2064) ebenso in der Zuständigkeit des BD wie die Mittelrinne und die über zwei Rampen leicht angehobene Strassenquerung. Dieses befindet hierüber gleichentags mit koordiniertem Entscheid.