a) Rechtsanwalt lic.iur. Marcel Aebischer - dass das Bundesgericht zwar zwischenzeitlich festgehalten habe, dass hier ein Unfallschwerpunkt vorliege. Es sei jedoch nicht bewiesen, dass die wenigen Unfälle tatsächlich vom Rückwärtsfahren aus den Parkplätzen (an der G.___- Strasse 42) verursacht worden seien.