- dass der Wegfall des erwähnten Fussgängerstreifens zweifellos zu einer wesentlichen Verschlechterung der Verkehrssicherheit führe, weil die Fussgängerinnen und Fussgänger an dieser Stelle ihr Vortrittsrecht verlieren würden. Bei grossem Verkehrsaufkommen würden die Fussgängerinnen und Fussgänger die Strasse aufgrund des Wegfalls des Vortrittsrechts nur noch mit grosser zeitlicher