- dass ein Parkieren anderer Automobilistinnen und -mobilisten bei An- oder Ablieferungen mit dem Lieferwagen nicht mehr möglich sein werde, weil die Zu- und Wegfahrt des Lieferwagens blockiert sei. Dies führe zu einer deutlichen Einschränkung des Gebrauchsrechts der Liegenschaft G.___-Strasse 42;