- dass es zusätzlich zur Mittelrinne kein allgemeines Überholverbot brauche, weil jene Verkehrsteilnehmer, welche den wartenden Bus (oder auch andere Verkehrsteilnehmer) gleichwohl überholt hätten, sich spätestens von der Mittelrinne davon abhalten liessen, es zu tun; - dass das allgemeine Überholverbot bei Fahrtrichtung vom Stadtzentrum in Richtung Kirche O.___ unweigerlich zu Ausweichverkehr über die H.___strasse führe;