Eventualiter sei durch die Rekursgegnerin für die aufgehobenen Parkplätze angemessener Realersatz in zumutbarer Gehdistanz zum Projektperimeter zu schaffen. Zur Begründung führten sie im Wesentlichen aus (act. 3): - dass sie parallel zu diesem Rekursverfahren beim Stadtrat Z.___ das Projekt und den Teilstrassenplan "Neugestaltung G.___Strasse, H.___strasse bis I.___weg" (nachfolgend Strassenprojekt) angefochten hätten;