- dass aufgrund der erhöhten Strassenquerung zwischen den beiden Bushaltestellen und im Hinblick auf die mögliche Einführung einer Tempo-30-Zone auf die Markierung eines Fussgängerstreifens bewusst verzichtet werde, um die nicht vortrittsberechtigte Querung der Fahrbahn auf der ganzen Länge dieses Zwischenbereichs zu ermöglichen.