2. Das Gesuch von A.___ und B.___ um unentgeltliche Rechtsverbeiständung unter Einsetzung von E.___ als unentgeltlichen Rechtsbeistand im Verfahren gemäss Ziffer 1 wird abgewiesen. 3. Für diese Verfügung werden keine Kosten erhoben. Freundliche Grüsse lic.iur. Marcel Zaugg Leiter Rechtsdienst 97163121 4/4