4. Die Verfügung der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 19. Februar 2020 betreffend Akteneinsicht wird aufgehoben und A.___ sind das Stiftungsreglement in Überarbeitung, die act. 49 und 51–57 gemäss Beilagenverzeichnis des Schreibens der Stiftung vom 5. Dezember 2019 sowie die act. 82–87 gemäss Beilagenverzeichnis des Schreibens der Stiftung vom 24. August 2020 auszuhändigen.