Seite 30/36 - act. 57: «Bankbeleg Stand Hypothek 24.11.2019»: Der hier fragliche Bankbeleg weist lediglich den Stand der Hypothek zum angegebenen Zeitpunkt aus. Diese Informationen sind bereits aus dem act. 56 bekannt bzw. ergeben sich bereits aus der Stellungnahme der Stiftung B.___ vom 5. Dezember 2019. Im Weiteren wird auf die Ausführungen zu Aktenstück 56 verwiesen. A.___ ist die Einsicht in das Aktenstück 57 der Stellungnahme der Stiftung vom 5. Dezember 2019 zu gewähren.