- act. 55: «Stiftung: Konto 1160» [Kontokorrent] Bei diesem Aktenstück handelt es sich um die Weiterführung eines Teils der Dokumente aus act. 49 für das Jahr 2019. Was bereits für die Jahre 2009 bis 2018 gilt, muss auch für das Jahr 2019 gelten. Es wird daher auf die Ausführungen zu act. 49 vorstehend verwiesen. A.___ ist die Einsicht in das Aktenstück 55 der Stellungnahme der Stiftung vom 5. Dezember 2019 zu gewähren.