- act. 53: «Hypothek (Konto 2401–2407)» des Vereins von 2009–2018: Auch bezüglich der Hypothek besteht die spezielle Konstellation, dass diese zwar auf der Liegenschaft der Stiftung lastet, aber in der Buchhaltung des Vereins geführt wird bzw. wurde und auch der Verein für die Hypothekarzinsen aufkommt und Amortisationen leistet. Aus dieser Verbindung ergibt sich, dass auch diese Kontoauszüge für den vorliegenden Fall von Relevanz sind. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Aktenstück 52 verwiesen. Daher ist A.____ auch die Einsicht in das Aktenstück 53 der Stellungnahme der Stiftung vom 5. Dezember 2019 zu gewähren.